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   BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87   

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https://dejure.org/1988,410
BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87 (https://dejure.org/1988,410)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1988 - 3 AZR 61/87 (https://dejure.org/1988,410)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 (https://dejure.org/1988,410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anrechnung von erwarteten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf das zu zahlende Ruhegeld durch den Arbeitgeber - Erlöschen von mündlichen Nebenabreden durch späteren schriftlichen Arbeitsvertrag - Möglichkeit der Doppelversorgung durch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. Art. 33 Abs. 5; BeamtVG § 55; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.
    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 5; BeamtVG § 55; BGB § 242
    Anrechnung von Renten auf zugesicherte betriebliche Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 102
  • VersR 1989, 417
  • BB 1988, 2112
  • BB 1989, 152
  • DB 1989, 180
  • AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
    § 55 BeamtVG in der hier anzuwendenden Fassung ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 10.08.1982 - 3 AZR 90/81

    Versorgungszusage - Leistungsordnung - Bochumer Verband -

    Auszug aus BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
    Davon ist das Landesarbeitsgericht mit Recht ausgegangen (vgl. zur Bedeutung einer Verweisung auf eine Leistungsordnung auch BAG Urteil vom 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG und zuletzt Urteil des Senats vom 3. Mai 1988 - 3 AZR 419/86 -).
  • BAG, 16.10.1975 - 3 AZR 373/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme beamtenrechtlicher

    Auszug aus BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
    Erhält z.B. der Ruhestandsbeamte eine jährliche Sonderzuwendung, muß auch der Arbeitgeber, der Versorgung nach den jeweils für Beamte maßgebenden Grundsätzen verspricht, seinen Betriebsrentnern diese jährliche Sonderzuwendung zahlen (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1975 - 3 AZR 373/74 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung; ebenso BGH Urteil vom 8. Oktober 1979 - II ZR 177/78 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung).
  • BAG, 03.05.1988 - 3 AZR 419/86

    Anrechnung von Soldatenversorgungsbezügen auf eine Betriebsrente - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
    Davon ist das Landesarbeitsgericht mit Recht ausgegangen (vgl. zur Bedeutung einer Verweisung auf eine Leistungsordnung auch BAG Urteil vom 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG und zuletzt Urteil des Senats vom 3. Mai 1988 - 3 AZR 419/86 -).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 177/78

    Berücksichtigung von an Beamte gewährten jährlichen Sonderzuwendungen bei der

    Auszug aus BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
    Erhält z.B. der Ruhestandsbeamte eine jährliche Sonderzuwendung, muß auch der Arbeitgeber, der Versorgung nach den jeweils für Beamte maßgebenden Grundsätzen verspricht, seinen Betriebsrentnern diese jährliche Sonderzuwendung zahlen (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1975 - 3 AZR 373/74 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung; ebenso BGH Urteil vom 8. Oktober 1979 - II ZR 177/78 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Die Inbezugnahme des jeweils geltenden Beamtenrechts im Betriebsrentenrecht ist grundsätzlich möglich und nicht zu beanstanden (vgl. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - zu 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Die Zusage einer von späteren Änderungen abgekoppelten Versorgung ist die Ausnahme und muß deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8, zu II der Gründe).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 16. August 1988(- 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgungsgesetz Nr. 8, zu 2 c der Gründe) entschieden hat, ist zwischen der Berechnung der Versorgungsbezüge und der Aufbringung der Mittel für die Altersversorgung zu unterscheiden.

    Jeder Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versprechen (vgl. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - , aaO).

    Die Parteien haben sich bei Abschluß des Versorgungsvertrages nicht über die Rechtslage geirrt (vgl. dazu auch BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 4 der Gründe).

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Diese dynamische Verweisung ist sachgerecht und entspricht am besten den Interessen beider Vertragsparteien (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe).

    Die Parteien haben sich bei Abschluß des Versorgungsvertrages nicht über die Rechtslage geirrt (vgl. dazu auch BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 4 der Gründe).

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